Geldanlagen in Genussscheine im Vergleich

Neben den weit verbreiteten und auch bei sehr vielen Anlegern bekannten Wertpapieren wie Aktien oder Fonds gibt es noch eine Reihe von Wertpapieren, die dem Privatanleger eher weniger geläufig sind. Dazu zählen auch die Genussscheine, die von der Ausstattung und Struktur her sowohl Eigenschaften von Aktien als auch von Anleihen besitzen. Da der Emittent die Struktur und die Merkmale der Genussscheine weitestgehend selbst bestimmen kann, kommt es auch auf diese genauen Eigenschaften an, ob der Genussschein letztendlich mehr einer Aktie oder doch eher einem Rentenpapier ähnlich ist. Meistens sind die Genussscheine an der Börse handelbar und haben eine begrenzte Laufzeit, was eher die Eigenschaft von Anleihen als von Aktien darstellt. Da man nicht auf alle möglichen Varianten der Genussscheine eingehen kann, sollen im Folgenden einige Informationen zu der mit am häufigsten auftretenden "Konstruktion" in diesem Produktbereich genannt werden. Und zwar kann man sich diese häufig genutzte Variante des Genussscheins so vorstellen, dass es sich hier bezüglich des investierten Kapitals um eine Anleihe handelt.

Was jedoch die Form des Ertrages betrifft, ähnelt der Genussschein dann mehr einer Aktie. Wie kann die Anlage in einem solchen Genussschein konkret aussehen? Der Anleger kann beispielsweise Genussscheine im Wert von 2.000 Euro erwerben. Werden die Genussscheine an der Börse notiert, so gibt es demzufolge einen Kurswert, sodass sich der Wert des investierten Kapitals ändern kann. Die Kursschwankungen sind allerdings meistens deutlich geringer als bei Aktien, sondern eher mit denen von Rentenpapieren zu vergleichen. Der Vergleich mit den Aktien kommt im Bezug auf den Ertrag ins Spiel. Denn meistens beinhalten die Genussscheine keinen festen Zinssatz bzw. wenn, dann nur einen sehr geringen Basiszinssatz, sondern der Ertrag ist abhängig davon, welchen Gewinn der Emittent im Geschäftsjahr erzielt hat. Insofern ist die Art des Ertrages also mit den bei Aktien üblichen Dividenden zu vergleichen, denn auch diese werden von der Höhe her durch den erzielten Gewinn der AG bestimmt.

Ähnlich ist es auch bei den Genussscheinen. So könnte dort in den Emissionsbedingungen zum Beispiel eine Staffelung festgelegt sein. Erzielt der Emittent beispielsweise einen Jahresgewinn zwischen einer und zehn Millionen Euro, so erhält der Inhaber des Genussscheins einen Ertrag von zwei Prozent, bei einem Gewinn zwischen zehn und zwanzig Millionen Euro wären es 2,30 Prozent usw. Die Chancen bestehen beim Genussschein also vor allem darin, dass man einen guten Ertrag erzielt, wenn der Emittent seinerseits einen guten Gewinn erzielt hat. Das Risiko besteht natürlich im Gegenzug darin, dass der Emittent keinen Gewinn erzielt, sodass man als Inhaber des Wertpapiers auch keinen oder je nach Konstruktion nur einen sehr geringen Ertrag verbuchen kann. Zudem haben die Genussscheine natürlich meistens auch ein Emittentenrisiko, da es sich häufig um ein Gläubigerpapier handelt.

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